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Testament verfassen

Testament verfassen

Ein vermögender Mensch stirbt, aber ein Testament fehlt.

Spätestens, wenn die Beerdigung beendet ist, beginnt meist leider das Hauen und Stechen. Einer Erbengemeinschaft fällt der Nachlass zu - was häufig zu langwierigen Streitigkeiten und lebenslangen Feindschaften führt. Es ist daher sehr wichtig und dies wird auch von allen Anwälten und Erfahrenen aus diesem Bereich erwähnt, ein Testament zu verfassen. Das Verfassen eines Testamentes nimmt viel Konflikt-Potential. Das Verfassen eines Testamentes schafft juristische Klarheit und legt Vermögenswerte offen. Das Verfassen eines Testamentes hilft Frieden zu stiften und sogar Steuern zu sparen. Doch leider verfasst nicht jeder Deutsche ein Testament und damit seinen letzen Willen. Ändern Sie das und verfassen sie jetzt ein Testament.

Der Verstorbene hat sein Haus zu Lebzeiten heimlich einem einzigen
Erben übertragen. Die Anderen erfahren das erst posthum.


Dieser Fall ist sehr selten, besonders in ländlichen Regionen, wenn es etwa um einen Bauerhof geht, so die Experten. Fakt ist: es gibt einen "Pflichtergänzungsanspruch". Das heißt: Die Schenkung wird beim Pflichtteil in der Regel mitgerechnet. Doch mehr Frieden würde "ein möglichst gerechter Ausgleich" stiften - fixiert in einem Testament.

Ein Ehepartner stirbt - der andere hat Existenzängste, weil er die
restlichen Erben auszahlen muss.

"Wo soll eine Frau, die in der einst gemeinsam gekauften Wohnung lebt, plötzlich das Geld dafür hernehmen?". der Tipp des Experten, mit welchem wir gesprochen hatten ist: "Die Kinder können schon vor dem Tod der Eltern notariell auf Ihren Pflichtteil verzichten." Dann können alle Eltern ruhig schlafen. Wenn beide Partner gestorben sind, fällt das Erbe dann meist den Kindern zu.

Wo ist plötzlich Opas Münzsammlung?

Der Experte sagt: Ich kann zu Lebzeiten an wen ich will, was ich will, verschenken." Im Erbfall muss es normalerweise beim Pflichtteil mitgerechnet werden. Was aber tun, wenn die Schenkung verschwiegen oder bestritten wird? Jeder Pflichtteilsberechtigte hat einen Auskunftsanspruch und kann eine vollständige Auflistung des Nachlasses verlangen, notfalls inklusive eidesstattlicher Versicherung.

Einer der Erben fühlt sich massiv benachteiligt.

Oft beginnt der Konflikt bereits zu Lebzeiten der Erblasser - wenn etwa die Eltern nur mit einem Kind diskutieren, wem Sie was vermachen wollen. Ein Münchner Experte: "Ich rate davon ab, die Kinder einzubeziehen, das geht in der Regel schief". Eltern sollen selbst entscheiden und Ihr Erbe möglichst gerecht verteilen. Wer selbst entscheidet, hat auch weiterhin die Vermögensfreiheit. Er könnte einen Erben später vielleicht besonders belohnen, der sich in den letzen Lebensjahren liebevoll um die Betagten kümmert.

Der Partner stirbt, ein langjähriger Lebensgefährte geht
aber leer aus. Alles erben die Kinder aus einer früheren Ehe.

Lebensgefährten haben weder einen Erb- noch Pflichtteilsanspruch. Wer möchte, dass sein Partner etwas erbt, muss dies im Testament einfügen. Also wieder ratsam: Verfassen Sie ein Testament!

Ein Kind wird enterbt - und klagt dagegen.

"Ich kann jeden enterben". stellt der Münchner Testament-Experte klar! Jedoch bleibt Kindern noch der Pflichtteil, ein Bruchteil des Vermögens. Dieser kann nur entzogen werden, wenn er dem Erblasser etwa "nach dem Leben trachtet" oder diesen schwer misshandelt.

Personen erben ein Haus. Keiner will für die Renovierung der
Immobilie aufkommen, keiner will und kann die anderen auszahlen.

Oft können sich die Erben auch nicht auf einen Verkauf einigen - was meist die lukrativste Lösung wäre. Allerdings gilt: Jeder Erbe kann eine "Teilungsversteigerung" erwirken - auch gegen den Willen der Anderen! Das bedeutet: Das Haus wird versteigert, der Erlös gerecht geteilt und alle haben Ihren Anteil.

Der Erbstreit dauert schon Jahre. Ein Ende ist nicht in Sicht.

"Jeder halbwegs verantwortungsvolle Anwalt wird sich bemühen, Frieden zu stiften", sagt der Münchner Experte. Aber wenn aller guter Wille nichts bewegt, hilft manchmal nur der Gang vors Gericht und ein Urteil. Auch hier ist ein klug geschriebenes und vorher verfasstes Testament wieder hilfreich.

Jeder weiss, dass ein Testament existiert. Doch als der Erbfall eintritt, ist es "verschwunden".

Wer diesen Fall verhindern will, sollte sein Testament beim Amtsgericht hinterlegen. Die Kosten dafür berechnen sich nach dem sogenannten Nettonachlasswert: Beträgt das Erbe rund 50 000 Euro sind es 33 Euro Gebühr, bei einer halben Million sind es 201,75 Euro. Ein Erbstreit ist deutlich teurer. Verfassen Sie daher ein Testament und treffen Sie auch sonst alle Maßnahmen um Streit zu vermeiden.

Regeln für ein kluges Testament

Das Erbrecht ist kompliziert und tückisch. 90 Prozent der letzen Verfügungen sind unklar und unvernünftig, teils sind die Verfügungen sogar unwirksam. "Daher sollte man sich unbedingt von einem Erbrechts-Spezialisten beraten lassen", so der Münchner Professor und Erbrechts Experte. Wichtig ist: Das Testament muss von A bis Z handschriftlich verfasst sein, mit Ort, Datum und vollständiger Unterschrift. Im Normalfall will man damit Vermögen gerecht verteilen, Steuern sparen und Frieden stiften. Deshalb warnt der Experte vor Erbgemeinschaften. "Da besteht erfahrungsgemäß großes Konfliktpotential." Besser ist es, den Nachlass zu "entflechten". Etwa mit Schenkungen, Teilungsanordnungen oder einer Nießbrauch-Verfügung, das z.B. eine Witwe noch bis an ihr Lebensende in dem Haus bleiben darf, das sie seit Jahrzehnten bewohnt.


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