Kerze anzünden

Inhalt

Anzeigen

Gedenkseiten.de


Beileidskarten

Testament mit Begünstigung einer gemeinnützigen Organisationen

In Deutschland spenden immer mehr Menschen zu Lebzeiten. Das Spendenaufkommen klingt sehr eindrucksvoll. Die wachsende Wohltätigkeit gibt auch den Spendern ein gutes Gefühl. Viele gemeinnützige Institutionen und deren Projekte, profitieren von der Großzügigkeit der Menschen. Die lebzeitige Spende ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, um Hilfsorganisationen Gelder, mit denen sie neue Projekte anschieben könnten, zukommen zu lassen.

Auch über den Tod hinaus noch Gutes tun

Wer auch nach seinem Ableben noch für mildtätige Zwecke spenden möchte, kann dies in seinem Testament veranlassen. Ein Testament zu verfassen ist relativ einfach, wenn man wenige Grundregeln beachtet:

  1. Ein privatschriftliches Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben handgeschrieben sein
  2. Ort und Datum
  3. Die vollständige Unterschrift gehört als Abschluss hinzu, um die Rechtskraft zu bestätigen
  4. Es sollten unmissverständliche Formulierungen verwendet werden, damit der letzte Wille auch entsprechend umgesetzt wird

Kostenfreie Hilfe beim Aufsetzen des Testaments

Ein Testament kann jeder Mensch privat für sich aufschreiben. Damit es rechtssicher ist und der eigene Wille auch durchgesetzt wird, sollte man sich vorher gründlich informieren. Man kann es auch mithilfe eines Notars oder Anwalts aufsetzen, dies verursacht im Regelfall allerdings Kosten. Wer sich allerdings zusätzlich für das Einbinden einer gemeinnützigen Organisation entscheidet, erhält dazu auch noch kostenfrei umfangreiche fachmännische Hilfen durch Rechtsanwälte des entsprechenden Vereins.

Das online einsehbare Testament von Oliver Schmid, dem Gründer von Gedenkseiten.de, ist hierfür ein gutes Beispiel. Auf der Website finden Sie das Beispiel eines Testamentsverfassers, der neben den Verwandten auch den guten Zweck bedenkt. Die vorgesehene Testament-Spende an den SOS-Kinderdorf e.V. wurde durch die Anwälte des mildtätigen Vereins begleitet und geprüft. An diesem sachkundig erstellten Testament können sich Interessierte anhand des Inhalts zudem frei orientieren.

Für persönliche Einzelfall-Fragen zu diesem Themenbereich, ist auch eine Telefonnummer angegeben. Die Kontaktdaten der zuständigen Leiterin im Resort Nachlass- und Vermögensübertragungen des SOS-Kinderdorf-e.V. sind aufgelistet. Herr Schmid berichtete auf Nachfrage, dass er sehr angetan war vomm gesamten Service. Er äußere persönlich auch, dass er beeindruckt war, wie gut sich auch im Nachgang um sämtliche Testaments Angelegenheiten gekümmert wurde.

Zukunft schaffen durch eine Testament-Spende

Ihr Testament, mit einer Spende an einen gemeinnützigen Verein, kann viel bewirken. Sie haben die Auswahl zwischen vielen Angeboten, doch welches ist das Richtige für die Spender? Man könnte sowohl Kindern eine Zukunft geben, als auch gegen den Hunger der Welt oder die Katastrophen in der Welt, etwas tun.

Das oben genannte sowie öffentlich zugängliche Testament, begünstigt durch eine Testament Spende den SOS-Kinderdorf e.V. Nach dem Ableben des Testamentsverfassers sollen Kinder in aller Welt in einer Familie aufwachsen – geliebt, beachtet, gefördert und behütet. Ganz nach den Regeln des bekannten Gründers, den selbst Nelson Mandela hoch geschätzt und unterstützt hat, wegen seines Engagements. Es berührt jeden Menschen, wenn Kinder traurig sind und weinen, wieviel schöner ist es doch, sie lachen zu sehen! Dabei mitzuhelfen, das schafft nicht nur den Betroffenen eine gute Zukunft, sondern vor allem den betroffenen Jugendlichen und damit infolge auch uns allen. Es ist ein wertvoller Beitrag für die Zukunft unseres gesamten Gesellschaftslebens.

Woran erkenne ich Vertrauenswürdigkeit und gute gemeinnützige Projekte?

Selbstverständlich möchte jeder Spender wissen, was mit den eingesetzten Geldern geschieht. Gerade wenn man etwas für den guten Zweck vererben möchte, ist es besonders, dass dieser Nachlass auch bei den Hilfsbedürftigen ankommt. Eine Testament Spende sollte nur an vertrauenswürdige Erben gehen. Prüfen Sie genau, wie die der gemeinnützige Verein aufgestellt ist. Nur seriöse Hilfsorganisationen nutzen ihr Potenzial zu einer wirkungsvollen Hilfe. Spenden-Gelder sollten nicht in dunklen Kanälen versickern. Vielmehr müssen sie  dem ausgesuchten Hilfsprojekt zugutekommen. Fundamentale Informationen liefert z. B. die Prüfung des aktuellen Jahresberichtes. Auch die laufenden Arbeitsübersichten auf der Website der gemeinnützigen Organisationen verschaffen dem Spender einen guten Überblick. Vertrauensgrundlagen könnten diverse Prüfberichte, Prüfsiegel oder Erfahrungen und Empfehlungen anderer Menschen sein.

Das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) legt sehr strenge Prüfkriterien an. Nur nach einer gründlichen Prüfung wird ein Spendensiegel erteilt. „Bei gemeinnützigen Vereinen, die diesen Spenden-TÜV erreichen, kann ein Spender relativ sicher sein, dass das Geld die Bedürftigen wirklich erreicht“, sagt eine Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale in Sachsen. Viele gemeinnützige Institutionen erhalten neben dem SOS-Kinderdorf-e.V. jedes Jahr aufs Neue das DZI-Spendensiegel.

Im eigenen Testament einen mildtätigen Verein zu bedenken, das erfordert eine gute Portion Vertrauen. Kontrollieren kann man dies naturgemäß ja später nicht mehr. Oliver Schmid hat wohl, nach reiflicher Überlegung und Prüfung, für sich eine Organisation gefunden, der er vertraut. Den Idealen des SOS-Kinderdorf e.V., sich um das Glück von Kindern und Jugendlichen zu kümmern, kann er ebenfalls voll und ganz zustimmen. Wenn man den Kommentar auf der Webseite liest erfährt man, dass er selbst eine Tochter hat und deshalb das Engagement für Kinder besonders wichtig nimmt.

Steuervorteile beim Begünstigen eines gemeinnützigen Vereins

Wer sein Vermögen, oder Teile davon, gemeinnützig spendet oder vererbt kann sicher sein, dass dies ohne Abzug einer guten Sache zufließt. Der Fiskus honoriert dieses gesellschaftliche Engagement. Man sollte darauf achten, dass nur anerkannte gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind. Die Zuwendungen, ganz gleich ob es sich um Geld- oder Sachspenden handelt, kommen ohne Steuerabzüge bei den Bedürftigen an. Dies gilt ebenso für die lebzeitige Spende, wie auch für eine Testament-Spende.

 

Tod-traurig.de | Testament | Impressum